Überblick zu den wichtigsten Regelungen für die Gewährung von Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz: Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt - in einigen Fällen auch darüber hinaus.
Die Anträge auf Kindergeld werden von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit entgegengenommen.
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